Mehrere Fahrradfahrer sind von hinten zu sehen. Sie fahren in einer Gruppe über eine Landstraße, die von Bäumen umsäumt ist.
Die Fahrradsaison startet
Auch wenn das Frühlingswetter noch ein bisschen auf sich warten lässt: Die Polizei gibt schon mal ein paar Tipps - damit Sie sicher ankommen.
Martin Weide-Drees

Das Frühlingswetter ist aktuell nicht unbedingt Radfahrwetter. Egal - im Kreis Steinfurt wird eigentlich immer Rad gefahren. Und das passende Frühlingswetter kommt bestimmt bald. Damit alle Radfahrer dann gut vorbereitet sind, haben wir von der Kreispolizei Steinfurt für Sie ein paar Tipps zusammengestellt. 

Checken Sie Ihr Fahrrad

Überprüfen Sie, ob Ihr Fahrrad auch wirklich verkehrssicher ist. Das heißt nicht nur, dass Licht, Bremse und Klingel funktionieren. Auch Reflektoren vorne und hinten, gelbe Rückstrahler an den Pedalen und Speichenreflektoren oder Reflektorstreifen am Reifen sind vorgeschrieben. 

Schützen Sie sich

Um gut sichtbar zu sein, sollten Sie immer helle Kleidung tragen, die im besten Falle auch noch reflektierend ist. Zusätzlich empfehlen wir von der Polizei, einen Helm zu tragen. Egal ob auf dem Fahrrad oder dem Pedelec. Ein Helm verhindert zwar keine Unfälle, kann Sie aber vor schweren Kopfverletzungen schützen. 

Blickkontakt halten

Immer mehr elektrobetriebene Fahrzeuge sind auf unseren Straßen unterwegs. Verlassen Sie sich deshalb nicht nur auf ihr Gehör. Suchen Sie immer wieder den Blickkontakt mit den anderen Verkehrsteilnehmern und vergessen Sie nicht den Schulterblick, bevor sie abbiegen. Denken Sie auch daran, dass Sie sich beim Abbiegen oftmals im toten Winkel eines anderen Fahrzeugs befinden. Fahren Sie erst an, wenn Sie sicher sind, dass nichts passiert. 

Geisterradler leben gefährlich

Immer wieder treffen wir Fahrradfahrer an, die mit ihrem Rad nicht wie vorgeschrieben auf der rechten Fahrbahnseite fahren. Für viele kein besonderes Vergehen. Aber das Fahren auf der falschen Seite ist eine Ordnungswidrigkeit. Denn besonders an Einmündungen und Zufahrten kann das zu gefährlichen Situationen und zu schweren Verkehrsunfällen führen. Andere Verkehrsteilnehmer rechnen einfach nicht damit, dass Ihnen ein Radfahrer auf der falschen Seite entgegenkommt. 

Bitte immer nüchtern fahren 

Fahrradfahren ist keine Alternative, wenn Alkohol im Spiel ist. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille können sich Radfahrer strafbar machen, wenn sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen, zum Beispiel in Schlangenlinien fahren, stürzen oder einen Unfall verursachen. Denken Sie also immer daran: Sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie alkoholisiert Rad fahren.

Ansonsten gilt, wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer, fahren Sie rücksichtsvoll und vorausschauend. Dann steht einer schönen Radfahrsaison 2024 nichts im Wege.

Die Kreispolizei Steinfurt wünscht allen eine gute und sichere Fahrt!

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110