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Abstand zum Fahrrad
Sie überholen mit Abstand am besten
Welcher Radfahrer kennt die Situation nicht? Man fährt ordnungsgemäß auf der Straße - schön am rechten Fahrbahnrand - und wird von einem Kraftfahrzeug überholt, welches einen dabei fast berührt.

Völlig unzureichende Sicherheitsabstände mit tatsächlichen und Beinah- Berührungen führen alljährlich zu einer Vielzahl von mitunter schweren Verkehrsunfällen zwischen Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugen.

Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit Inkrafttreten vom 28.04.2020 wurde ein gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsabstand in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen.

Ab sofort müssen Kraftfahrzeugführer beim Überholen von Fußgängern, Fahrradfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scooter u.ä.) innerorts einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten. Außerorts sind es sogar 2 Meter.

Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, darf der Kraftfahrzeugführer den Überholvorgang nicht durchführen.

Die ADFC Ortsgruppe Rheine möchte mit einer großen Plakataktion auf diese Neuerung aufmerksam machen.

Die Polizei Steinfurt hat sich dazu bereit erklärt, auf sämtliche Funkstreifenwagen Aufkleber anzubringen, die auf diese mindestens 1,50 m Abstand-Vorschrift hinweisen.

Der Wachleiter der Polizei Rheine - Stefan Heskamp - und der Leiter der Verkehrssicherheitsberatung - Klaus Leising - stellten mit Vertretern der ADFC Ortsgruppe Rheine im Rahmen eines kleinen „Corona-Pressetermins“ diese Aktion vor.

Autor: Frank Lösch

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