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Waffen
Waffenrecht
Wichtige Hinweise:
Die Sachbearbeitung steht Ihnen für Fragen zum Waffen- und Sprengstoffrecht sowie zur Schießstättenverordnung telefonisch sowie per E-Mail an: Recht.Steinfurt@polizei.nrw.de gerne während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag - Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr

Persönliche Termine nehmen wir gerne nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen wahr.

Das Dienstleistungsspektrum der Waffenbehörde steht Ihnen weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung. Ihre Anliegen sollten aber wenn möglich telefonisch oder auf dem postalischem/elektronischen Wege geklärt werden.

Aufgaben und Erreichbarkeiten:

Die Kreispolizeibehörde Steinfurt ist für die Bearbeitung von waffenrechtlichen Erlaubnissen zuständig. Innerhalb der Behörde werden diese Vorgänge von der Direktion Zentrale Aufgaben, Sachgebiet ZA 1.3, bearbeitet. 

Hier befassen sich die Mitarbeiter u. a. mit:

• Waffenbesitzkarten, (kleine) Waffenscheine, Europäische Feuerwaffenpässe, Verbringungserlaubnis (Ein-/Ausfuhr)
• Erb- und Fundwaffen
• Erlaubnisse zum Betrieb einer Schießstätte
• Schießveranstaltungen
• Waffenherstellungs- und Waffenhandelserlaubnissen

Die Sachbearbeiter stehen Ihnen für Fragen zum Waffen- und Sprengstoffrecht sowie zur Schießstättenverordnung telefonisch sowie per E-Mail an: Recht.Steinfurt [at] polizei.nrw.de  gerne während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

Montag - Donnerstag:        08:00 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag:                               08:00 Uhr – 13:00 Uhr 
Persönliche Termine nehmen wir gerne nach
vorheriger Terminabsprache mit Ihnen wahr.

Für bestimmte Fragestellungen und Verfahren stehen Formulare zur Verfügung, die Sie hier finden und zur Bearbeitung Ihrer Anliegen ausfüllen können.

Die entsprechenden Anträge/Anzeigen können Sie per Post zusenden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs, so dass die Art und Weise der Antragstellung bzw. Anzeigenerstattung keine Auswirkung auf die Bearbeitungszeit hat.

Informationen zum Nationalen Waffenregister:

Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01.09.2020 sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, insbesondere Erwerb und Überlassung, aber auch den Umbau von erlaubnispflichtigen fertiggestellten Schusswaffen elektronisch anzuzeigen (vgl. § 37 WaffG). Das hat auch Auswirkungen auf die An- und Verkäufe von privaten Waffenbesitzern bei Händlern. Insbesondere ist hierbei, aber auch bei Überlassungen zwischen privaten Waffenbesitzern, die Kenntnis und Verwendung der sog. NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) von Bedeutung. Einen Flyer mit allen wesentlichen Informationen können Sie über den nachstehenden Link herunterladen.

Flyer - Privater Waffenbesitzer

Ihre NWR-ID’s können Sie formlos unter folgende E-Mail-Adresse anfordern:

  1. nwr-id.steinfurt [at] polizei.nrw.de (nwr-id[dot]steinfurt[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

 

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