Karneval feiern ja – betrunken Auto fahren nein!

Mehrere Menschen sind von hinten zu sehen, sie tragen bunte Kostüme. Im Hintergrund sieht man verschwommen einen Umzugswagen beim Karnevalsumzug.
Karneval feiern ja – betrunken Auto fahren nein!
Alkohol am Steuer ist auch außerhalb der jecken Jahreszeit ein Problem
Martina Feldhaus

Helau! Altweiberfastnacht ist der Auftakt zu den jecksten Tagen des Jahres. Bis Aschermittwoch gibt es auch bei uns im Kreis Steinfurt zahlreiche bunte Umzüge, Karnevalssitzungen und Kostüm-Partys. Die Polizei will dabei kein Spielverderber sein. Es kann und darf gefeiert werden. Aber bedenken Sie: Wer Alkohol trinkt, ist nicht mehr fahrtüchtig!

Mit Kontrollen rechnen

Alkohol am Steuer ist und bleibt ein Problem im Straßenverkehr – nicht nur zur Karnevalszeit. Die Polizei ist in den kommenden Tagen mit verstärkter Präsenz im Kreisgebiet unterwegs und wird auch Alkoholkontrollen durchführen. Schon ab einem Wert von 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn man als Autofahrer am Steuer oder als Radfahrer am Lenker oder als E-Scooter-Nutzer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. 

Risiko für Unfälle steigt

Wichtiger ist jedoch, dass das Risiko für Verkehrsunfälle möglicherweise mit Verletzten erheblich steigt, wenn sich Menschen alkoholisiert im Straßenverkehr bewegen.  Fahrer, die nach einem feuchtfröhlichen Abend selbst fahren, nehmen Unfälle billigend in Kauf. Das gilt auch für den Morgen danach. Denken sie an möglichen Restalkohol. Sie gefährden nicht nur sich, sondern auch andere.

Daher unser Appell: 

  • Lassen Sie nach einer Feier das Auto, das Fahrrad oder auch den E-Scooter
    nach dem Genuss von Alkohol unbedingt stehen!
  • Suchen Sie sich für den Heimweg eine Alternative!
  • Nehmen Sie ein Taxi oder den Bus!
  • Lassen Sie sich von einer nüchternen Person abholen!
  • Bilden Sie Fahrgemeinschaften, bei denen einer nichts trinkt!
  • Es gibt viele Möglichkeiten, damit alle sicher nach Hause kommen. Helfen Sie mit!
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110