Versammlungsrecht

Im Vordergrund ist ein Mikrofon zu sehen, im Hintergrund verschwommen eine Menge von protestierenden Menschen.
Versammlungsrecht
Aufgaben und Erreichbarkeiten

Für Versammlungen auf dem Kreisgebiet Steinfurt ist die Kreispolizeibehörde Steinfurt zuständig.



Versammlungen können zum Beispiel von Form von Mahnwachen, Aufzügen oder stationären Kundgebungen durchgeführt werden.



Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel nach § 10 Versammlungsgesetz NRW (VersG) sind spätestens 48 Stunden vor der Einladung anzuzeigen. Nach erfolgter Anzeige prüft die Kreispolizeibehörde, ob und ggf. welche Auflagen für die jeweilige Versammlung zu erlassen sind.



Für die Anmeldung einer Versammlung kann dieses Formular benutzt werden. Schicken Sie es ausgefüllt entweder per eMail oder auch postalisch an die genannten Kontaktdaten.



Sie haben nun auch die Möglichkeit Ihre Versammlung direkt über die Internetwache online anzuzeigen. Informationen zum Versammlungsrecht sowie die Online-Anzeige finden Sie hier.

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110