Waffenrecht

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Waffenrecht
Hier finden Sie allgemeinen Informationen zum Waffenrecht, Ansprechpartner, Antworten auf die häufigsten Fragen sowie weiterführende Links und Dokumente.

Aufgaben

Die Kreispolizeibehörde Steinfurt ist für die Bearbeitung von waffenrechtlichen Erlaubnissen zuständig. Innerhalb der Behörde werden diese Vorgänge von der Direktion Zentrale Aufgaben, Sachgebiet ZA 1.3, bearbeitet.

  • Waffenbesitzkarten, (kleine) Waffenscheine, Europäische Feuerwaffenpässe, Verbringungserlaubnis (Ein-/Ausfuhr)
  • Erb- und Fundwaffen
  • Erlaubnisse zum Betrieb einer Schießstätte
  • Schießveranstaltungen
  • Waffenherstellungs- und Waffenhandelserlaubnissen

Erreichbarkeiten

Die Ansprechpartner stehen Ihnen für Fragen zum Waffen- und Sprengstoffrecht sowie zur Schießstättenverordnung telefonisch sowie per E-Mail an: Recht.Steinfurt [at] polizei.nrw.de (Recht[dot]Steinfurt[at]polizei[dot]nrw[dot]de) zur Verfügung. Persönliche Termine finden nach Terminvereinbarung statt.

Ein Stapel mit Holzwürfeln, auf dem obersten steht das Kürzel FAQ, auf den Würfeln darunter sind Fragezeichen zu sehen.
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Fragen und Antworten rund ums Thema Waffen und Waffenrecht

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110