Aufgaben
Die Kreispolizeibehörde Steinfurt ist für die Bearbeitung von waffenrechtlichen Erlaubnissen zuständig. Innerhalb der Behörde werden diese Vorgänge von der Direktion Zentrale Aufgaben, Sachgebiet ZA 1.3, bearbeitet.
- Waffenbesitzkarten, (kleine) Waffenscheine, Europäische Feuerwaffenpässe, Verbringungserlaubnis (Ein-/Ausfuhr)
- Erb- und Fundwaffen
- Erlaubnisse zum Betrieb einer Schießstätte
- Schießveranstaltungen
- Waffenherstellungs- und Waffenhandelserlaubnissen
Erreichbarkeiten
Die Ansprechpartner stehen Ihnen für Fragen zum Waffen- und Sprengstoffrecht sowie zur Schießstättenverordnung telefonisch sowie per E-Mail an: Recht.Steinfurt [at] polizei.nrw.de (Recht[dot]Steinfurt[at]polizei[dot]nrw[dot]de) zur Verfügung. Persönliche Termine finden nach Terminvereinbarung statt.