Auf Sommerpartys, bei Schützenfesten und anderen Großveranstaltungen wird auch im Kreis Steinfurt gerne ausgiebig gefeiert. Leider mit dabei: Die Gefahr von sogenannten K.O.-Tropfen. Unbekannte mischen ihren Opfern die Tropfen in Getränke und machen sie damit willen- oder sogar bewusstlos, um sie anschließend zu berauben oder zu missbrauchen. Die Polizei gibt Tipps, wie sich man sich schützen kann.
Täter nutzen unbeobachtete Momente
Kurz mal das Glas für einen Gang nach draußen stehen gelassen, ein Unbekannter schmeißt eine Runde für die ganze Bar: So oder so ähnlich spielen sich die Szenarien ab, in denen Gelegenheiten entstehen, unbeobachtet etwas ins Getränk gemischt zu bekommen. „Man sollte sein Getränk immer im Blick behalten und bei offenen Getränken, die einem von Unbekannten spendiert werden, vorsichtig sein“, rät Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Denn dem Getränk können unbemerkt sogenannte K.O.-Tropfen hinzugefügt worden sein. Oft handelt es sich dabei um GHB (Gammahydroxybutyrat), auch bekannt als Liquid Ecstasy. Es werden aber auch andere farb- und geruchlose Medikamente und Beruhigungsmittel verwendet.
Opfer können sich oft an nichts erinnern
Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der unbewussten Einnahme beginnen die Tropfen zu wirken: Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wacht später auf und kann sich an nichts erinnern. „Eine Kombination aus Alkohol oder anderen Drogen mit solchen K.O.-Tropfen ist besonders gefährlich. Häufig kann sich das Opfer danach gar nicht oder nur noch verschwommen daran erinnern, was passiert ist. Durch diesen Mischkonsum erhöht sich zudem enorm das Risiko, einen gesundheitlichen Schaden davonzutragen. Bei einer zu hohen Dosis kann es bis zum Ersticken durch Atemlähmung kommen“, warnt Klotter.
Im Ernstfall einen Arzt rufen und Anzeige erstatten
Hat man den Verdacht, dass einem K.O.-Tropfen verabreicht wurden, etwa weil man motorische oder psychische Auffälligkeiten verspürt, die man sich nicht erklären kann, sollte man schnellstens einen Arzt oder die nächste Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. K.O.- Tropfen können nur wenige Stunden nach dem Konsum im Urin oder Blut nachgewiesen werden.
„Dann ist es wichtig sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten, denn das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, wie gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. Nur mit einer Anzeige ist es möglich, Täter dingfest zu machen und damit auch andere davor zu schützen, ebenfalls Opfer zu werden“, so Klotter weiter.
- Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
- Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Freundinnen und Freunde sollten aufeinander achten und gegenseitig offene Getränke im Auge behalten.
- Bei Übelkeit Hilfe bei Freundinnen und Freunden oder beim Personal suchen. Diese können im Ernstfall ärztliche Hilfe holen.