Drei Personen stehen bei sonnigem Wetter zusammen und stoßen mit einem Bierbecher in der Hand an.
Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht!
Alkohol trinken und Radfahren verträgt sich nicht

Endlich sommerliche Temperaturen im Kreis Steinfurt. Passend dazu läuft die UEFA EURO 2024, die Biergärten sind geöffnet, die nächste Gartenparty steht an und auch die letzten Schützenfeste werden noch gefeiert.

Radfahren ist keine Alternative 

Oftmals wird es da bei dem ein oder anderen feucht-fröhlich. Dann mit dem Fahrrad nach Hause zu fahren ist allerdings die falsche Lösung. Nach dem Genuss von alkoholischen Getränken sollte man niemals aktiv am Straßenverkehr teilnehmen!

Viele denken dabei nur an die 1,6 Promille-Grenze für Radfahrer, die die absolute Fahruntüchtigkeit mit weitreichenden Konsequenzen bedeutet. Aber Achtung: Schon wer 0,3 Promille hat, kann sich strafbar machen, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen vorliegen; wer zum Beispiel in Schlangenlinien fährt, Gleichgewichtsprobleme hat oder mit dem Fahrrad stürzt. 

Folgen sind kein Vergnügen

In so einem Fall wird das Vergehen als Strafanzeige gewertet, die in den meisten Fällen mit zwei Punkten und einer Geldbuße bestraft wird. Übrigens kann auch ein alkoholisierter Radfahrer seine Fahrerlaubnis verlieren!

Bei anstehenden Festen deshalb immer daran denken: Wer alkoholisiert auf das Rad steigt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Die Folgen können oft sehr viel teurer sein, als die Kosten für ein Taxi, das einen sicher nachhause bringt.

Um es in eine einfache Formel zu packen: Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht!

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110