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Hinter dem Scheibenwischer an der Windschutzscheibe hängt ein Zettel mit der Aufschrift "Entschuldigung, ich haben Ihr Auto angefahren". Darunter sind Teile einer Telefonnummer zu sehen.
Kreis Steinfurt: Polizei erinnert: Unfallflucht ist eine Straftat
Strafen reichen von Geldzahlung über Führerscheinentzug bis zu Gefängnis
PLZ
Kreis Steinfurt
Polizei Steinfurt
Polizei Steinfurt

Beim Rückwärtsausparken auf dem Supermarktparkplatz, in der 30er-Zone am Gartenzaun oder beim Öffnen der Autotür: Kleine Unfälle mit Blech- und Sachschäden passieren in der Hektik des Alltags schnell. Einfach davonzufahren und sich nicht weiter um den Schaden zu kümmern, ist jedoch alles andere als ein Kavaliersdelikt.
Verkehrsunfallflucht ist eine Straftat.

Wenn sich Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle entfernen, bleiben die Geschädigten nicht selten auf hohen Kosten sitzen. Allein in den vergangenen vier Tagen sind bei der Kreispolizeibehörde Steinfurt mehr als 30 Anzeigen wegen Verkehrsunfallflucht erstattet worden – unter anderem in Emsdetten, Greven, Lengerich, Steinfurt und Rheine. Es gibt keine örtlichen Schwerpunkte für dieses Vergehen.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall

Die Kreispolizeibehörde verfolgt Verkehrsunfallfluchten gemeinsam mit der zuständigen Staatsanwaltschaft konsequent. Die Beamten des Verkehrskommissariats Rheine ermitteln in jeden Fall. 
Eine solche Flucht kann mit empfindlichen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Zusätzlich kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Ganz abgesehen von zivilrechtlichen Ansprüchen. Das alles hängt beispielsweise von der Schwere des Unfalls – Höhe des Sachschadens, verletzte Personen – ab. Die Fahrerlaubnis wird vom Gericht in der Regel dann entzogen, wenn die Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall bei 1000 Euro oder mehr liegt. Diese Summe ist sehr schnell erreicht und kann beispielsweise bei der Neulackierung einer Stoßstange angenommen werden.

Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus

Keinesfalls reicht es aus, einfach einen Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs zu hinterlassen. Ist der Geschädigte nicht vor Ort, dann muss die Polizei verständigt werden. Und zwar sofort, nicht erst irgendwann innerhalb der ersten 24 Stunden nach Entfernen vom Unfallort. Kontaktieren Sie also – nach einer angemessenen Wartezeit (ca. 30 Minuten) – die Polizei und geben Sie das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs durch.

Zeugen helfen bei der Aufklärung

Bei der Aufklärung von Unfallfluchten ist die Polizei auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Jeder Hinweis kann helfen. Sind Sie Zeuge einer solchen Flucht geworden? Haben Sie Angaben zum Fahrzeug, Kennzeichen, Fahrer oder Tatzeitraum? Dann melden Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Wache oder wählen Sie die 110.

 

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110