Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Steinfurt und der Polizei Münster
Nach dem Angriff in einer Seniorenwohngruppe an der Schillerstraße am vergangenen Donnerstag (15.08., gegen 7:30 Uhr) in St. Arnold im Kreis Steinfurt ist der 37-jährige Tatverdächtige gestern (20.08.) in einer psychiatrischen Klinik einstweilig untergebracht worden.
Er steht im Verdacht, am Donnerstag mit seinem Auto rückwärts gegen die Gebäudemauer der Pflegeeinrichtung gefahren und anschließend gewaltsam durch eine Scheibe eingedrungen zu sein.
In den Räumlichkeiten soll der 37-Jährige rumgeschrien, randaliert und anschließend auf eine 87-jährige Bewohnerin und eine 59-jährige Pflegerin mit erheblicher körperlicher Gewalt eingeschlagen haben. Beide Frauen wurden schwer verletzt. Hinzugerufene Polizisten konnten den 37-jährigen Angreifer mittels des sogenannten "Taser" zu Boden bringen und stoppen.
Die 87-jährige Frau wurde direkt nach dem Angriff in ein Krankenhaus gebracht, verstarb jedoch in der Nacht zu Freitag. Bei der Obduktion des Leichnams der 87-jährigen Frau im Institut für Rechtsmedizin wurden viele Verletzungen, insbesondere zahlreiche Knochenbrüche aufgrund stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Körper festgestellt. "Derzeit steht aber die genaue Todesursache noch nicht fest. Deren Klärung und die Frage des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen den Verletzungen und dem Todeseintritt ist Gegenstand weiterer rechtsmedizinscher Untersuchungen", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. "Weil der Eintritt des Todes jedoch in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang zu dem Angriff und den einhergehenden Verletzungen steht, ist bei der Polizei Münster unter der Leitung von Thomas Götze eine Mordkommission eingerichtet worden."
Die angegriffene Pflegerin erlitt vor allem durch Gewalteinwirkungen gegen ihren Kopf erhebliche Verletzungen. Sie wird aktuell in einem Krankenhaus behandelt; Lebensgefahr besteht derzeit nicht.
Im Rahmen der ersten Ermittlungen ergaben sich konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet. Auf der Grundlage des Kurzgutachtens eines beauftragten Sachverständigen geht die Staatsanwaltschaft derzeit von einer bestehenden psychischen Erkrankung bei dem Beschuldigten aus. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster ordnete ein Richter die einstweilige Unterbringung des 37-jährigen Tatverdächtigen in einer forensischen Klinik an.
Die Ermittlungen, auch zu der Frage nach einem möglichen Motiv, dauern an.
Für Presseanfragen steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0251 494-2387 zur Verfügung.