FAQs zum Thema Waffen und Waffenrecht

Ein Stapel mit Holzwürfeln, auf dem obersten steht das Kürzel FAQ, auf den Würfeln darunter sind Fragezeichen zu sehen.
FAQs zum Thema Waffen und Waffenrecht
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung nach Antragstellung?
Eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten ist nicht unüblich. Wir bemühen uns um eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anliegen. Innerhalb dieses Zeitraums bitten wir Sie, von Nachfragen abzusehen. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, senden wir Ihnen Ihre Unterlagen postalisch zurück.

Was ist eine NWR-ID und wie kann ich diese anfordern?
Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer (ID) des Nationalen Waffenregisters (NWR). Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind, unter anderem für Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumenten und Waffen/Waffenteilen (wesentliche Teile). Die NWR-ID gewährleistet die eindeutige Identifikation und Zuordnung von Daten im NWR.

NWR-IDs werden vor allem dann benötigt, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe von einem Waffenhändler erwerben bzw. an einen Händler überlassen oder wenn Sie eine Waffe beim Händler in Reparatur geben.

Die NWR-ID kann formlos unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: recht.steinfurt [at] polizei.nrw.de (recht[dot]steinfurt[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Welche Regelungen gelten für die Aufbewahrung von Schlüsseln zu Waffentresoren?
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Urteil vom 30.08.2023 (Az. 20 A 2384/20) die Anforderungen an eine sichere Aufbewahrung von Schlüsseln für Aufbewahrungsbehältnisse von Waffen und/oder Munition konkretisiert.

Im einem FAQ-Katalog Anforderungen an Waffenschränke finden Sie die Fragen und Antworten zu diesem Thema – hier zum Download.

Mein Familienangehöriger ist verstorben und war Waffenbesitzer. Was soll ich mit den Waffen und/oder dem Waffenschrank machen?
Wenden Sie sich hierzu gerne an uns Mitarbeitende aus dem Team Waffenrecht. Wir stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Ich habe einen neuen Waffenschrank gekauft. Was muss ich tun?
Sie sollten uns den neuen Waffenschrank in jedem Fall nachweisen. Nutzen Sie dafür gerne das Formular „Aufbewahrung“ und fügen Kaufbelege und zusätzlich Fotografien bei, aus denen insbesondere die entsprechende Zertifizierung (Typenschild) und Verriegelung hervorgehen.

Ich habe meine Waffenbesitzkarte und/oder Kleinen Waffenschein verloren. Was muss ich tun?
Der Verlust Ihres waffenrechtlichen Dokuments ist unverzüglich mitzuteilen. Nutzen Sie dafür gerne das Formular „Anzeige über den Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden“ und reichen es bei uns ein. 
Wenn Sie ein entsprechendes Kreuzchen setzen, stellen wir Ihnen zeitnah ein Ersatzdokument aus.

Ich bin Jäger und habe eine neue Waffe erworben. Was ist zu beachten?
Reichen Sie hierfür einfach Ihren Antrag auf „Anzeige über den Erwerb oder die Überlassung von Waffen, -teilen sowie den Austausch von Waffenteilen“ bei uns zusammen mit Ihrer WBK ein. Beachten Sie dabei die 14-tägige Anzeigefrist ab dem Erwerb Ihrer Waffe. Gerne können Sie die Unterlagen postalisch übermitteln.

Ich bin Jäger und möchte eine Kurzwaffe erwerben. Was ist zu beachten?
Als Jäger benötigen Sie eine vorherige Erwerbsberechtigung von Ihrer Waffenbehörde. Reichen Sie hierzu das Formular „Antrag auf Erteilung einer WBK für Sportschützen, Erwerbsberechtigung für Jäger bei Kurzwaffen“ zusammen mit Ihrer WBK ein und teilen Sie mit, welche Art und Kaliber von Kurzwaffe Sie erwerben möchten. Optional können Sie bereits an dieser Stelle die Munitionserwerbsberechtigung beantragen. 
Haben Sie die Kurzwaffe erworben, beachten Sie unbedingt die Anzeigefrist bei uns innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage Ihrer WBK.

Wie werden meine personenbezogenen Daten durch die Kreispolizeibehörde Steinfurt verarbeitet?
Wenn Sie sich in waffenrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Beantragung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins) an die Kreispolizeibehörde Steinfurt wenden, verarbeitet diese im erforderlichen Umfang Ihre personenbezogenen Daten. Zur Information im Sinne der Art. 13, 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (EU DSGVO 2016/679) über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen Ihrer Antragstellung bzw. Bearbeitung waffenrechtlicher Vorgänge beachten Sie bitte die nachstehende Datenschutzerklärung.

Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in einem Handout personenbezogene Daten – hier zum Download.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110