Hoverboards im öffentlichen Straßenverkehr verboten

Man sieht die Unterschenkel und die Füße einer Person, die auf einem Hoverboard steht.
Hoverboards im öffentlichen Straßenverkehr verboten
Tipps und Hinweise für die Nutzung der Balance-Boards

In den letzten Wochen ist der Polizei im Kreis Steinfurt vermehrt aufgefallen, dass zumeist Kinder und Jugendliche mit Hoverboards im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind. Hoverboards sind Gefährte, die nur durch Gewichtsverlagerung gefahren und gesteuert werden. Viele nutzen die Boards ohne zu wissen, dass diese im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind und deren Nutzung erhebliche Sicherheitsrisiken birgt.

Hoverboards sind keine Fahrzeuge für den Straßenverkehr

Hoverboards dürfen nur auf Privatgeländen genutzt werden, die nicht öffentlich zugänglich sind. Die Boards sind nach aktuellem Verkehrsrecht keine zugelassenen Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr. Das bedeutet, sie dürfen weder auf Straßen, auf Gehwegen, Fahrradwegen oder öffentlichen Plätzen gefahren werden. Zum Hintergrund: Hoverboards gelten als Elektrokleinstfahrzeuge. Diese müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel eine Lenk- oder Haltestange und zwei voneinander unabhängige Bremsen, um für den Verkehr zugelassen zu werden. Einige dieser Voraussetzungen erfüllen Hoverboards nicht und dürfen deshalb nur auf privatem Gelände gefahren werden.

Auch Erweiterungen für Hoverboards, um daraus zum Beispiel ein Dreirad mit Sitz anzufertigen, sind im öffentlichen Straßenverkehr verboten.

Verkaufspraktiken und unzureichende Information

Hoverboards sind im Handel frei verkäuflich. Viele denken sich daher: „Wenn ich es einfach so kaufen kann, dann kann ich es auch überall nutzen!“ Der Hinweis, dass dies nicht so ist, wird in den Betriebsanleitungen zwar vermerkt, oft aber nur im „Kleingedruckten“ und wird daher gerne überlesen.

Rechtslage und mögliche Konsequenzen

Wer trotzdem mit einem Hoverboard im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, begeht eine Straftat und muss mit einer Strafe rechnen. Davon sind Kinder und Jugendliche nicht ausgenommen, auch wenn sie noch nicht strafmündig sind. Eltern tragen deshalb eine besondere Verantwortung. Achten Sie darauf, dass Kinder und Jugendliche mit Hoverboards nur auf privaten Flächen fahren und klären Sie Ihre Kinder über die Risiken auf, wenn Sie mit dem Board auf öffentlichen Flächen fahren. 

Außerdem ist beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr das Hoverboard natürlich nicht versichert. Kommt es zu eineim Unfall, kann dies sehr teuer werden. 

Unsere Empfehlung

- Informieren Sie sich: Stellen Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen Bestimmungen kennen und diese auch an Ihre Kinder weitergeben.

- Schulen Sie Ihre Kinder: Erklären Sie Ihren Kindern die Gefahren, die mit der Nutzung von Hoverboards im öffentlichen Raum verbunden sind und sagen Sie Ihnen, dass sie die Boards nur auf privaten Flächen verwenden dürfen.

- Sichern Sie Privatgelände: Ermöglichen Sie Ihren Kindern das sichere Fahren auf Privatgelände und überwachen Sie deren Nutzung.

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110