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Gesetze
Jugendschutz
Hier erhalten Sie Informationen rund um das Thema Jugendschutz.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Einflüssen, die ihre Entwicklung behindern oder gefährden, ist im öffentlichen sowie privaten Bereich auf vielerlei Weise zu gewährleisten

Zu nennen sind hier Verbote, Auflagen für Veranstalter, Jugendschutzkontrollen, Beratungs-, Hilfs- und Freizeitangebote, sowie Informationen für die Jugend, Gewerbetreibende und natürlich für die Eltern und alle sonst mit Erziehung befassten Personen. Die Prävention von Jugendkriminalität umfasst polizeiliche Maßnahmen zur Verhütung jugendtypischer Delinquenz oder Viktimisierung. Ziel ist es, auf jugendliche als potenzielle Täter einzuwirken, damit sie nicht beziehungsweise nicht mehr straffällig werden, und Jugendliche über Risiken, Opfer einer Straftat zu werden, aufzuklären und zu einem sicherheitsbewussten Verhalten zu bewegen.

Das Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz  will Sie über die gesetzlichen Bestimmungen, über Gefahren für die Entwicklung Ihrer Kinder und über vorbeugende Maßnahmen informieren.

Wir sprechen Themen aus den Bereichen Jugendschutz und Jugendkriminalität an.

Das Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz bietet zur Prävention von Jugendkriminalität, zum polizeilichen Jugendschutz, Gewaltprävention, zur Sucht- und Drogenprävention und anderen kriminalpräventiven Themen für Schulen an:

Informationsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher
 -  Multiplikatorenbeschulungen
 -  Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigte/-verantwortliche
 -  Unterrichtsmodule für Schulen ab Klasse 7 im Rahmen von schulischen
    Projektwochen oder Projekten
 -  Beteiligung an Netzwerkarbeit (z.B. Kriminalpräventive Gremien,
    Arbeitsgemeinschaften) und Projektbegleitungen
 -  Informationsmaterial

 

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