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Häusliche Gewalt Kind
Kinder als Zeugen von Häuslicher Gewalt leiden immer mit
Väter und Mütter wollen ihren Kindern gute Eltern sein, ihnen Zuwendung geben, sie fördern und beschützen. Sicher gibt es Auseinandersetzungen zwischen Eltern, doch die Kinder sollten erleben, dass Eltern sich streiten und wieder vertragen. In manchen Familien mündet ein Streit in Gewalt.
LKA NRW

Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung

Väter und Mütter wollen ihren Kindern gute Eltern sein, ihnen Zuwendung geben, sie fördern und beschützen. Sicher gibt es Auseinandersetzungen zwischen Eltern, doch die Kinder sollten erleben, dass Eltern sich streiten und wieder vertragen. In manchen Familien mündet ein Streit in Gewalt. Die meisten Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, schämen sich für das Verhalten ihrer Eltern. Das macht es ihnen schwer, sich jemandem anzuvertrauen. Außerdem lastet auf ihnen oft ein enormer Druck, denn sie müssen Aufgaben übernehmen, denen das Opfer nicht mehr gewachsen ist. Damit sind Kinder überfordert. Wenn sie sich in den Streit einmischen, können sie sich selbst in Gefahr bringen. Kinder fühlen sich schuldig für das, was zu Hause passiert. Ihnen muss deutlich gemacht werden, dass sie für das Verhalten ihrer Eltern nicht verantwortlich sind. Sie orientieren sich an dem, was ihre Eltern ihnen vorleben. Wenn sie Gewalt erleben, wird diese zur Normalität. Sie lernen, dass Gewalt zur Durchsetzung eigener Interessen „normal“ ist. Sie lernen nicht, dass es in Konfliktsituationen auch positive Verhaltensalternativen gibt. Im Erwachsenenalter wiederholt sich für diese Kinder oft das Erlebte, nämlich die Ausübung bzw. die Erduldung von Gewalt. Kinder brauchen daher qualifizierte Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Gewalterfahrungen. Dies erfolgt z. B. durch Fachberatung in Jugendämtern, durch Erzieherinnen in Frauenhäusern und/oder spezielle Angebote von Traumazentren für Kinder und Jugendliche.

Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendliche

Kinder können sich bei Problemen zu Hause, in der Schule, mit Freunden oder wenn sie sich bedroht fühlen, Hilfe und Unterstützung holen:

  • Kinder- und Jugendtelefon 0800 111 0333 „Nummer gegen Kummer e. V.“, anonym
  • und kostenlos (Handy und Festnetz) erreichbar: montags – samstags 14-20h Online- Beratung für Jugendliche von Jugendlichen unter http://www.youth-life-line.de
  • Jugendamt
  • Kinderschutzdienste und Kinderschutzbund in allen Regionen

 

Hilfe und Unterstützung für Eltern und Erziehende
  • Elterntelefon für Eltern und Erziehende 0800 111 0 550 „Nummer gegen Kummer e. V.“, anonym und kostenlos (Handy und Festnetz) erreichbar: montags - freitags von 9-11 Uhr und dienstags + donnerstags von 17-19 Uhr
  • Jugendamt
  • Kinderschutzdienste und Kinderschutzbund in allen Regionen
  • Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 0800 111 0111 oder unter
  • 0800 111 0222
Möglichkeiten, das Umgangsrecht für die Kinder zu regeln

Entscheidet sich das Opfer, zivilrechtlichen Schutz zu beantragen, kann die Schutzanordnung eingeschränkt werden, wenn ein Umgangsrecht des Täters oder der Täterin für ein gemeinsames Kind besteht. Droht weitere Gewaltanwendung und damit eine Gefährdung des Kindeswohls, kann mit Hilfe des Jugendamtes oder eines Anwalts veranlasst werden, dass das Umgangsrecht nur eingeschränkt wahrgenommen oder ausgesetzt wird. Mögliche Regelungen sind:

- die Übergabe in einem geschützten Raum,

- der begleitete oder betreute Umgang oder

- das Aussetzen des Umgangs.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt wenden.

 

Hilfreiche Links:

Informationen zu Kinder als Zeugen Häuslicher Gewalt unter

Informationen für Kinder und Jugendliche zu Häuslicher Gewalt unter

Informationen für Opfer mit Kindern:

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