Viele von Ihnen werden es leider schon erlebt haben: Einmal kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert – einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, ist immer eine unangenehme Situation. Vor allem auf Parkplätzen kommt es häufig zu Blechschäden, zum Beispiel beim Ein- oder Ausparken oder durch das Wegrollen des Einkaufwagens. Doch nicht nur Beulen an Fahrzeugen sind Folgen von Unfällen: Immer wieder kommen auch Menschen dabei zu Schaden und werden - unterschiedlich schwer - verletzt.
Was auch immer Sie für einen Verkehrsunfall verursacht haben: Bitte verfallen Sie nicht in Panik! Fehler passieren nun einmal. Wichtig ist in diesen Momenten jedoch, richtig zu handeln und den Vorfall umgehend bei der Polizei zu melden. Jedes Jahr tun dies mehrere hundert Verkehrsteilnehmende in Lippe allerdings nicht: Sie flüchten nach einem Unfall stattdessen vom Unfallort und begehen damit eine Straftat. Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt – auch nicht, wenn es „nur“ ein paar Kratzer am Fahrzeug gibt.
Versetzen Sie sich immer auch in die Lage der Geschädigten, für die es furchtbar ärgerlich und kompliziert ist, nicht zu wissen, wer den Unfall verursacht hat und für den Schaden am Fahrzeug verantwortlich ist. Viel schlimmer noch trifft es Personen, die verletzt wurden und gesundheitliche Schäden davontragen, für die niemand Verantwortung übernimmt – zumal einige Verletzungen nicht unmittelbar nach dem Unfall sichtbar sind, sondern sich erst später bemerkbar machen.
Auch aus polizeilicher Sicht führen Unfallfluchten häufig zu unnötig aufwendigen Ermittlungen für lediglich kleine (Blech-) Schäden. Doch hierfür benötigen die Sachbearbeitungen im Verkehrskommissariat viel Zeit, die stattdessen besser für die Ermittlungen von schweren Verkehrsdelikten investiert werden könnten… Daher beantworten wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Fragen rund um das Thema Verkehrsunfallflucht und erklären Ihnen, warum diese niemals eine Option sein sollte.
Helfen Sie mit Unfallfluchten zu verhindern: Melden Sie einen Verkehrsunfall selbst bei der Polizei und machen Sie sich nicht strafbar - getreu unserem Motto #unfallfluchtnichtmitmir!
Sollten Sie eine Unfallflucht beobachten, geben Sie Ihre Hinweise an unser Verkehrskommissariat weiter: Die Kontaktdaten finden Sie im rechten Bereich dieser Seite (bei mobilen Endgeräten im unteren Bereich).
Nach §142 StGB erwartet Sie bei einer Fahrerflucht je nach Schadensausmaß eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Weitere mögliche Folgen sind 3 Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von max. 3 Monaten oder auch die Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerschein). Hinzu kommen gegebenenfalls die zivilrechtlichen Ansprüche von Geschädigten sowie ein möglicher Verlust des eigenen Versicherungsschutzes.
Die Polizei kommt zum Unfallort, guckt sich den Schaden persönlich an und nimmt den Vorfall vor Ort ordnungsgemäß auf. Somit ist die Einleitung einer Schadensregulierung erfolgt und Sie haben Ihre Pflichten als Unfallbeteiligte:r erfüllt. Bei einem Sachschaden kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 bis 35 Euro fällig werden - damit ist die Sache für Sie in Bezug auf die Polizei bereits abgeschlossen. Den Rest regeln die Versicherungen…
Nein! Falls die Besitzerin oder der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs gerade nicht vor Ort ist, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Warten Sie auf die „gegnerische Partei“ und klären Sie den Vorfall gemeinsam. Alternativ melden Sie den Vorfall bei der Polizei und warten, bis diese den Unfall vor Ort aufgenommen hat.
Nein! Wenn sich beide Unfallbeteiligten bei einem kleineren Unfall einig werden und ihre Personalien und Versicherungsnummern selbstständig austauschen, ist es nicht notwendig die Polizei hinzuzuziehen. Bestehen jedoch Zweifel bei der Schuldfrage oder daran, ob sich die Beteiligten im Nachhinein an Vereinbarungen halten, sollten Sie lieber auf Nummer sicher gehen. Rufen Sie in einem solchen Fall die Polizei, damit der Schaden ordnungsgemäß aufgenommen wird. Das gilt übrigens auch, wenn Sie bei einem Unfall Gegenstände beschädigt haben – zum Beispiel einen Zaun, eine Mauer oder ein Straßenschild.
Sobald ein Kind in den Unfall verwickelt ist oder es Verletzte gibt, sollten Sie immer die Polizei rufen! Kinder gelten nicht als feststellungsbereite Personen: Selbst wenn das Kind Ihnen gegenüber behauptet nicht verletzt zu sein, kann es passieren, dass Erziehungsberechtigte im Nachhinein Verletzungen feststellen und den Vorfall bei der Polizei anzeigen. Haben Sie den Unfall dann nicht gemeldet, droht Ihnen eine Strafanzeige wegen Verkehrsunfallflucht und/oder unterlassener Hilfeleistung.
Schauen Sie nicht einfach weg, sondern verständigen Sie die Polizei! Bitte notieren Sie sich möglichst folgende Dinge:
- das Kennzeichen des Fahrzeugs
- die Fahrzeugmarke
- die Farbe des Fahrzeugs
- die Fluchtrichtung
- die Beschreibung der flüchtenden Fahrerin oder des Fahrers
Mit diesen Hinweisen ermittelt das Verkehrskommissariat der Polizei Lippe im Anschluss, um die Unfallflucht aufzuklären und die verursachende Person zur Rechenschaft zu ziehen.