Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Polizeilicher Opferschutz Kriminalität
Jutta Giffhorn und Berthold Roß stehen als Opferschutzbeauftragte für alle Fragen des Opferschutzes und der Opferhilfe zur Verfügung.

Jeder kann Opfer einer Straftat oder eines anderen schädigenden Ereignisses werden. Der Schock sitzt oft tief, meist mit nachhaltiger Wirkung, welche ein Leben lang anhalten kann. In vielen Fällen fehlt es auch an der notwendigen Sensibilität im sozialen Umfeld des Opfers. Deshalb brauchen Opfer schnelle Hilfe, Verständnis und Unterstützung.

In aller Regel ist die Polizei erste Anlaufstelle für Opfer. Der Opferschutzbeauftragte hält umfangreiches Informationsmaterial über die zahlreichen Opferhilfeleistungen bereit und stellt bei Bedarf entsprechende Kontakte her.

In persönlichen Gesprächen mit Opfern kann der Opferschutzbeauftragte gezielt Hilfen anbieten und alle Hilfsmöglichkeiten, insbesondere auch nach dem Opferentschädigungsgesetz, aufzeigen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110