Fahrradfahren ist keine Alternative, wenn Du betrunken bist
Radfahren und Alkohol verträgt sich nicht
Verstärkte Kontrollen bei Festen im Kreis Steinfurt, um Unfälle zu verhindern.

Viele nutzen ihr Fahrrad oder Pedelec für Fahrten durch den Kreis. Leider ist die Gefahr bei einer Radtour zum Beispiel Opfer eines Verkehrsunfalls zu werden sehr hoch. Die Zahlen aus dem letzten Jahr sprechen eine eindeutige Sprache. Im Jahr 2022 hat die Polizei im Kreis Steinfurt mehr als 1000 Verkehrsunfälle unter der Beteiligung von Rad- und Pedelecfahrenden aufgenommen – deutlich mehr als im Jahr davor. Bei diesen Unfällen verloren 8 Menschen ihr Leben und mehr als 800 wurden leicht oder schwer verletzt.

Unfälle mit alkoholisierten Radfahrenden

Neben Ausflugstouren am Wochenende nutzen viele im Kreis Steinfurt ihr Fahrrad oder ihr Pedelec auch, um zum Beispiel zu Festen oder Feiern zu fahren. Da ist dann oft Alkohol im Spiel und besondere Vorsicht geboten. Alkohol enthemmt und die Reaktionszeit lässt merklich nach. Dadurch steigt die Gefahr in einen Unfall verwickelt zu werden deutlich.
Denn auch die Unfälle von Radfahrenden, bei denen Alkohol im Spiel war, haben sich im letzten Jahr deutlich erhöht. 56 Unfälle hat es gegeben – dabei wurden 15 Personen schwer und 41 leicht verletzt.

Schon ab 0,3 Promille kann die Fahrerlaubnis entzogen werden

Deshalb immer darauf achten: Bereits mit einem Alkoholwert von 0,3 Promille können sich Radfahrende strafbar machen, wenn sie zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls. Man gilt dann als relativ fahruntüchtig. Schon ab dieser Grenze kann die Fahrerlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde entzogen werden.

Ab 1,6 Promille begehen Radfahrende eine Straftat

Absolut fahruntüchtig ist, wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Rad unterwegs ist. Das ist eine Straftat.
Hinzu kommt, dass ab 1,6 Promille die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen wird. Das heißt, dass der Führerschein abgegeben werden muss. Ein Bußgeld (regelmäßig ein Monatsgehalt) plus die Kosten für eine eventuelle Medizinisch-Psychologische Untersuchung kommen ebenfalls auf den Radfahrenden zu. Das sind schnell mehrere tausend Euro.

Wenn Alkohol im Spiel ist, das Rad stehen lassen

Bei anstehenden Festen deshalb immer daran denken: Wer alkoholisiert auf das Rad steigt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Die Folgen können oft sehr viel teurer sein als die Kosten eines Taxis, das einen sicher nach Hause bringt.
Um Unfälle zu verhindern, wird die Polizei im Kreis Steinfurt bei anstehenden Festivitäten, wie Zeltfesten, Schützenfesten und Stadtfesten verstärkt bei Rad- und Pedelcecfahrenden Kontrollen durchführen.

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110