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Beim Einkauf im Internet sollte man beim Bezahlen auf den Käuferschutz achten.
Warenbetrug im Internet: Freunde-Bezahlfunktion meiden
Die Polizei gibt ein paar Verhaltensregeln zum Shopping im Netz

Eine Frau aus Rheine bestellt über eine Verkaufsplattform ein paar Schuhe und bezahlt diese: Die Schuhe kommen niemals an. Ein Mann aus Mettingen erwirbt über eine andere Internet-Plattform einen Fahrradanhänger und begleicht die Rechnung im Vorfeld per Bezahldienst: Der Anhänger wird nie geliefert. Ein weiterer Mann aus Lotte kauft im Netz ein Boxensystem: Auch hier bleibt die Warenlieferung aus.

Dahinter können Betrüger stecken

Bei der Kreispolizeibehörde gehen in regelmäßigen Abständen Anzeigen wegen Warenbetrugs im Internet ein. Die Abläufe gleichen sich oft. Die Geschädigten bezahlen im Voraus und erhalten dann keine Ware. Immer wieder – wie in den oben genannten Fällen – wird zum Beispiel beim Online-Bezahldienst Paypal die Option „Freunde und Familie“ gewählt, weil dabei keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Das Problem: Bei dieser Option besteht kein Käuferschutz. Die Chancen auf eine Rückerstattung der Kosten sind dadurch äußerst gering. Denn hinter dem Handel können Betrüger stecken, die das Geld einfach einbehalten. 

Bezahloption für Waren und Dienstleistungen wählen

Die Polizei rät daher dringend davon ab, bei Internet-Käufen über „Familie und Freunde“ zu bezahlen. Wenn man den Verkäufer nicht persönlich kennt, sollte immer die Option „Waren und Dienstleistungen“ gewählt werden. Und wenn letztere Option gar nicht angeboten wird, sollte man am besten von einem Kauf absehen.

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