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Motorisierte Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht auf Fahrradstraßen fahren. Es gibt aber Ausnahmen.
Steinfurt: Polizei kontrolliert an der Fahrradstraße Nünningsweg
Nach Beschwerden durch Radfahrer
PLZ
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Polizei Steinfurt
Polizei Steinfurt

Seit Mai 2021 ist die Fahrradstraße am Nünningsweg – zwischen Burgsteinfurt und Borghorst – eingerichtet und entsprechend beschildert. Seit dieser Zeit kommt es immer wieder zu Beschwerden seitens der Radfahrer, die dort unterwegs sind. Inhalt der Beschwerde ist das Verkehrsaufkommen durch Pkw. Die Autofahrer kennen die Rechtssituation auf der Fahrradstraße offenbar nicht. Denn den Nünningsweg dürfen nur Autos befahren, deren Fahrer Anlieger sind. Für alle anderen Pkw gilt ein Fahrverbot.

Das zeigte auch eine Schwerpunktkontrolle der Polizei am Dienstag (15.11.22) an der Fahrradstraße. Die Beamten der Wache Steinfurt kontrollierten dort in der Zeit von 16.30 Uhr und 18.30 Uhr. Insgesamt wurden über 30 Verstöße festgestellt und geahndet. In den Kontrollgesprächen wurde klar, dass den meisten Autofahrern der Verstoß gegen das Verkehrsverbot auf der Fahrradstraße nicht bewusst war. Grundsätzlich gilt ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge auf Fahrradstraßen. Dies kann nur durch eine zusätzliche Beschilderung eingeschränkt werden – wie im Fall des Nünningswegs.  
Hinzu kommen weitere Regeln, an die sich Autofahrer auf Fahrradstraßen – wenn diese befahren werden dürfen – halten müssen: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 Stundenkilometer. Das ist durch das Verkehrszeichen Fahrradstraße festgelegt. Und: Grundsätzlich haben Radfahrer in diesem Bereich Vorrang vor den motorisierten Verkehrsteilnehmer.

Das angehängte Foto der Polizei Steinfurt zeigt die Markierungen und Beschilderungen der Fahrradstraße am Nünningsweg, an der Zufahrt Auf dem Windhorst in Borghorst. 


 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110