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Häusliche Gewalt: Die Polizei hilft bei akuter Gefahr und vermittelt weitere Hilfen.
Häusliche Gewalt: Polizei im Kreis wird häufig zu Einsätzen gerufen
Beamte leisten Hilfe bei akuter Gefahr – und vermitteln weiter an Anlaufstellen

In Ibbenbüren schlägt ein Mann seiner Ehefrau mehrfach mit der Faust ins Gesicht – Hämatome sind die Folge. In Lengerich wird eine junge Frau von ihrem Freund gewürgt und gegen die Wand gedrückt. In Rheine sperrt ein Beschuldigter eine Frau in einem Zimmer der gemeinsamen Wohnung ein. Nahezu täglich werden die Polizeibeamten im Kreis Steinfurt zu Fällen von häuslicher Gewalt gerufen. Häufig sind es Frauen, die Opfer von Gewalt werden. 

Doch nicht nur. Auch Frauen oder Kinder können Täter sein. So ging jüngst in Steinfurt eine junge Mutter in Gegenwart der drei gemeinsamen Kinder mit Schlägen auf ihren Mann los. Später wurde sie auch gegenüber den eingesetzten Beamten aggressiv. In Altenberge wird eine Frau gegenüber ihrer jugendlichen Tochter handgreiflich. Sie beißt und würgt sie. In Ochtrup geht ein erwachsener Sohn auf seinen Vater los.

Seit Beginn des Jahres 2023 verzeichnete die Kreispolizeibehörde über 70 Verfahren wegen häuslicher Gewalt. Im vergangenen Jahr wurden – nach den Zahlen der jüngst veröffentlichten Kriminalitätsstatistik – 713 Fälle von häuslicher Gewalt polizeilich dokumentiert. Dabei geht es in den meisten Fällen um Körperverletzungen, aber auch um Bedrohungen und Beleidigungen. 

Jeder Fall wird ernst genommen

Wenn ein Notruf wegen häuslicher Gewalt bei der Leitstelle der Polizei eingeht, wissen die Beamten nicht, was auf sie zukommt. Geht es um eine Ausnahme-Streitigkeit oder eine verbale Bedrohung? Oder ist ein Opfer enormer psychischer oder physischer Gewalt ausgesetzt, die schon lange andauert? Jeder Fall wird ernst genommen. Denn eins ist klar: Wer sich wegen häuslicher Gewalt an die Polizei wendet, hat einen wichtigen ersten Schritt getan, um einer Gewaltspirale zu entkommen – oder jemandem, der von Gewalt betroffen ist, zu helfen.

Die Polizeibeamten bannen im Einsatz zunächst einmal die akute Gefahr. Sie verhindern eine Eskalation der Gewalt, klären die Situation und verweisen den Täter oder die Täterin der Wohnung oder des Hauses. Außerdem sprechen die Beamten vor Ort ein Rückkehrverbot für maximal zehn Tage aus. 

In der Zeit der Wohnungsverweisung kann das Opfer sich in Ruhe orientieren, überlegen, wie es zum Beispiel mit der Wohnsituation weitergeht und sich gegebenenfalls an Beratungsstellen wenden. Ist die oder der Betroffene mit der Weitergabe der Kontaktdaten einverstanden, kontaktiert die Polizei entsprechende Hilfsstellen. Diese kommen dann auf das Opfer zu.

2022 sprach die Polizei insgesamt 281 Wohnungsverweisungen und Rückkehrverbote in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt aus, in 211 Fällen wurden Opfer an Beratungsstellen weitervermittelt.

Es ist eine Straftat 

Ganz wichtig zu wissen: Gewalt in Beziehungen ist keine Privatsache! Häusliche Gewalt ist eine Straftat - zum Beispiel Körperverletzung, Nötigung oder Freiheitsberaubung. Es ist das Recht eines jeden Menschen, sich Hilfe zu holen und in akuten Gewaltsituationen die Polizei einzuschalten. Viele Opfer empfinden Scham, weil es bei häuslicher Gewalt immer um Konflikte mit den engsten Vertrauten geht und es schwer fällt, sich gegenüber Fremden zu öffnen. Viele haben auch Angst, weil sie nicht wissen, was passiert, wenn sie jemanden von „außen“ dazu holen. Wenn Kinder in der Familie sind, sind die inneren Hürden oft besonders groß. 

Doch die Polizei im Kreis Steinfurt möchte Sie ermutigen: Holen Sie sich Hilfe! Nur so kann ein Gewaltkreislauf durchbrochen werden. Es ist der erste, wichtige Schritt auf dem Weg zu einem gewaltfreien Leben – für Sie und für Ihre Angehörigen.

Hier gibt es Hilfe
  • Die Polizei: In der Kreispolizeibehörde Steinfurt gibt es Opferschutzbeaufragte, an die sich Kriminalitätsopfer – also auch Betroffene von häuslicher Gewalt – jederzeit wenden können. Die Beauftragten stehen beratend zur Seite, zeigen Hilfsmöglichkeiten auf und stellen Kontakte zu Beratungsstellen her.
  • Frauenberatungsstelle Rheine: Die Beratungsstelle steht Frauen in allen Lebenslagen beratend zur Seite, der Arbeitsschwerpunkt liegt auf dem Thema häusliche Gewalt. Adresse: Münstermauer 3, 48429 Rheine, Telefon: 05971/8007370, offene Sprechzeiten: Dienstag und Mittwoch von 10 bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 bis 16 Uhr, weitere Termine nach Vereinbarung.
  • Hilfetelefon für Frauen: 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr kann man sich über die zentralen Hilfetelefone bei Gewalt gegen Frauen anonym und kostenlos beraten lassen. Mit Hilfe von Dolmetschern ist das in zahlreichen Sprachen möglich. Auf Wunsch werden weitere Hilfsangebote vermittelt: 08000 116 016
  • Hilfetelefon für Männer: Immer montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr ist das Telefon bei Gewalt gegen Männer erreichbar – ebenfalls anonym, kostenfrei und vertraulich: 0800 123 9900
  • Die „Nummer gegen Kummer“ ist ein Hilfetelefon für Kinder und Jugendliche, die sich zu Hause in der Schule oder anderswo bedroht fühlen. Auch diese Nummer ist anonym und kostenlos und montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr erreichbar: 116 111
  • Der Weisse Ring: Auch bei der der Opferschutzorganisation „Weisser Ring“, die sich um Opfer von Kriminalität und Gewalt kümmert, gibt es ein Hilfetelefon – anonym, kostenlos und an sieben Tagen in der Woche von 7 bis 22 Uhr: 116 006
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